Masernimpfung bei Kindern und Erwachsenen
Bei Kindern soll eine konsequente Masernimpfung und bei unvollständig (weniger als zweimal) geimpften Personen oder bei Personen mit unklarem Impfstatus, die nach 1970 geboren wurden, eine Nachimpfung durchgeführt werden.
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Präventionsmaßnahmen. Die Elimination von Masern ist ein erklärtes nationales und internationales Ziel. Von der Impfung profitiert nicht nur der Geimpfte selbst, sondern durch die Herdenimmunität wird die grundsätzliche Ausbreitung verhindert und gerade die Empfänglichsten mit dem höchsten Risiko (zum Beispiel junge Säuglinge) werden geschützt. Durch Impfungen konnten weltweit die Todesfälle durch Masern zwischen 2000 und 2013 um 75 Prozent (circa 15,6 Millionen Fälle) gesenkt werden. 1 - 456.
Durch die Schutzmaßnahmen während der SARS-CoV-2-Pandemie waren auch die Masernfälle deutlich rückläufig gewesen. Nach Beenden der Schutzmaßnahmen steigen sie jetzt wieder an. Bis zur 11. Kalenderwoche von 2024 wurden bereits 95 Masernfälle in Deutschland gemeldet 7.
Seit 2020 gibt es in Deutschland eine Masernimpfpflicht. Im Rahmen dieser müssen alle Kinder ab dem Alter von 1 Jahr sowie alle, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Asylbewerber und Flüchtlinge müssen diesen Impfschutz 4 Wochen nach Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung nachweisen 8.