Keine Wiederholungsuntersuchungen beim Reizdarmsyndrom
Die Diagnose des Reizdarmsyndroms ist bei Ausschluss von Alarmsymptomen (“red flags”) und relevanten Differentialdiagnosen eine sichere Diagnose, die positiv gestellt werden sollte und keiner Wiederholungsuntersuchungen bedarf.
Die Krankheit des Reizdarmsyndroms (RDS; Irritable Bowel Syndrome/IBS) liegt vor, wenn folgende drei Punkte gemeinsam erfüllt sind:
- Es bestehen chronische, d.h. länger als drei Monate anhaltende oder rezidivierende Beschwerden (z.B. Bauchschmerzen, Blähungen), die von Patienten und Arzt auf den Darm bezogen werden und in der Regel mit Stuhlgangsveränderungen einhergehen.
- Die Beschwerden begründen, dass der Patient deswegen Hilfe sucht und/oder sich sorgt, und sind so stark, dass die Lebensqualität dadurch relevant beeinträchtigt wird.
- Voraussetzung ist, dass keine für andere Krankheitsbilder charakteristischen Veränderungen vorliegen, die wahrscheinlich für diese Symptome verantwortlich sind.
Einer sorgfältigen Anamnese kommt der wichtigste Stellenwert bei der Erfassung des typischen Symptomkomplexes zu. (1) Der Verdacht auf ein Reizdarmsyndrom wird durch eine typische oder kompatible Beschwerdekonstellation und -schwere sowie weitere anamnestische Kriterien (z. B. Dauer und Dynamik der Symptome im Verlauf, Symptomauslösung durch einen Darminfekt etc.) geweckt [1, 2]. (2) Relevante Differenzialdiagnosen in Abhängigkeit vom Leitsymptom sind auszuschließen
- Kolorektales Karzinom bei Symptomdauer seit < 1 Jahr/Ovarialkarzinom bei Symptomdauer seit < 2 Jahren
- CED - insbesondere M. Crohn - auch bei langjähriger Symptomdauer
- Mikroskopische Kolitis bei Leitsymptom Diarrhoe - auch bei langjähriger Symptomdauer
- Zöliakie - auch ohne Diarrhoe und auch bei langjähriger Symptomdauer
- Symptomatische Lactose- oder Fructose-Malabsorption [3–6]
- Bakterielle Fehlbesiedelung des Dünndarms (SIBO) [7–9]
- Gallensäuren-Malabsorption als sog. chologene Diarrhoe [10–12]
- Nicht-Zöliakie-Weizen-Sensitivität [13]
- Symptomatische unkomplizierte Divertikelkrankheit (SUDD) [14–19]
- Intestinale Ischämien [20]
- Motilitätsstörungen, insbesondere auch Pseudoobstruktionen wie das Ogilvie-Syndrom
- chronische intestinale Pseudoobstruktion (CIPO)
- idiopathisches Megakolon bzw. –rektum
- M. Hirschsprung>
- Slow Transit Constipation (STC)
- Anorektale Funktionsstörungen wie Beckenbodendyssynergie, Anismus, Beckenbodenspastik
- Gynäkologische Ursachen, insbes. Adnexitis, Ovarialzyste etc. [21, 22–28] Alarmsymptome hier sind u.a. Fieber und/oder andere Entzündungszeichen, Anämie und/oder andere relevante Laborveränderungen, Gewichtsverlust, sichtbares oder okkultes Blut im Stuhl, stetig progrediente Symptomatik sowie eine kurze (< 3 Monate) Anamnese.
Die Diagnose Reizdarmsyndrom kann als praktisch gesichert betrachtet werden, wenn die relevanten Differenzialdiagnosen ausgeschlossen sind. Dies wurde durch mehrere Studien gezeigt, in denen über Nachbeobachtungszeiträume zwischen 2 und 30 Jahren die Diagnose in mehr als 95 % stabil geblieben war [29–34]. Wenn keine neuen Aspekte auftauchen, ist eine Wiederholungsdiagnostik daher generell unergiebig und somit nicht indiziert, und das Management sollte auf die Therapie konzentriert werden.
Referenzen
Referenzen siehe Leitlinie Layer P et al. Update S3-Leitlinie Reizdarmsyndrom: Definition, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie. Gemeinsame Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und der Deutschen Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität (DGNM) Juni 2021 – AWMF-Registriernummer: 021/016. Z Gastroenterol 2021; 59: 1323–1415
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