Vermeidung von Harnblasenverweilkatheter
Blasenverweilkatheter erhöhen die Infektionsgefahr und sollen deshalb nur in Ausnahmefällen wie bei einem akuten Harnverhalt und mit möglichst kurzer Dauer angewandt werden.
Deshalb ist die Indikation für die Anlage eines Blasenkatheters sorgfältig zu stellen. Blasenkatheter sind indiziert bei einem akuten Harnverhalt. Sie können indiziert sein im Rahmen einer intensivmedizinischen Behandlung oder perioperativ. Ein engmaschiges, z.B. stündliches Monitoring der Urinproduktion kann ebenfalls die Anlage eines Katheters rechtfertigen. Weitere Indikationen können chronische Harnverhalte in Abhängigkeit von der Blasenfüllung (z.B > 300 ml), das Vorliegen größerer Dekubitalulzera glutäal oder sakral oder eine palliative Situation sein. Eine Urininkontinenz allein rechtfertigt nicht die Anlage eines Blasenverweilkatheters.1 - 4.