• Gastroenterologie
Veröffentlicht: 2016

Das obligate Monitoring während der Sedierung in der Endoskopie soll die Pulsoxymetrie und die Blutdruckmessung beinhalten.

Bewertungskriterien  

  

Ad 1: Wichtigkeitsgrad  

Sehr gering

Ad 2: Internat. Abgleich

Gegeben

Ad 3: Aktualität Sehr gering
Ad 4: Bedeutsamkeit  Sehr gering
Ad 5: Hindernisse  Keine

Das obligate Monitoring während der Sedierung soll die Pulsoxymetrie und die Blutdruckmessung beinhalten. Bei Patienten mit schwerer Herzerkrankung und/oder mit zu erwartenden rhythmologischen Problemen sollte darüber hinaus eine kontinuierliche EKG-Registrierung erfolgen. 

Die für die Überwachung zuständige Person kontrolliert klinisch die Atemtätigkeit des Patienten durch Beobachtung, durch Palpation der Thorax- und Bauchdeckenbewegungen und evtl. durch Auskultation des Luftstroms der Ausatmung. Voraussetzung für das Endoskopie-Personal ist eine entsprechende Notfallausbildung und die Beherrschung der kardiopulmonalen Reanimation. Entsprechend den Empfehlungen von nationalen und internationalen Fachgesellschaften [5, 22–31, 44, 47–49, 281, 361, 372] wird eine pulsoxymetrische Überwachung bei allen Untersuchungen gefordert. Bei sedierten Patienten und Risikopatienten werden ergänzend noch eine kontinuierliche Blutdruckkontrolle und eine EKG-Ableitung gefordert. Neben der klinischen Überwachung ist die Pulsoxymetrie heute (insbesondere nach Einführung der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gem. § 135 SGB V) Voraussetzung für eine Sedierung. Hierbei werden Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz ständig gemessen. In der Schweiz wurden laut einer Umfrage des Jahres 2012 100 % aller Endoskopien bei Propofol-Sedierung durch die Pulsoxymetrie überwacht [411]. Ähnliche Studien aus anderen Ländern wie auch aus Deutschland [13, 14, 50, 51] zeigen vergleichbare Zahlen mit einer Überwachungsrate von 96 % bis 97 %. Bei der Sedierung mit Propofol ist auch eine Überwachung des Blutdrucks erforderlich. Optimal sind Überwachungsgeräte, bei denen Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und automatische Blutdruckmessung auf einem Monitor angezeigt werden, der direkt neben dem Endoskopie-Monitor angebracht ist und somit vom Untersucher mit eingesehen werden kann. Auch eine Dokumentation der Meßparameter ist wünschenswert. In Deutschland konnte binnen 3 Jahren nahezu eine Verdoppelung der Häufigkeit der Überwachung des Blutdrucks, nach Implementierung der ersten nationalen Versorgungs-Leitlinie im Jahr 2008, dokumentiert werden [14]. Nahezu sämtliche, aktuellen internationalen Leitlinien stützen diese Empfehlung [373, 381–384]. In einigen Leitlinien wird zusätzlich die Einschätzung der Bewusstseinslage des Patienten (z. B. durch den MOAA/S-Score) gefordert [382, 384]. Harte Evidenz hierfür gibt es nach Ansicht der Leitlinien-Gruppe nicht. Die teilweise für die Ermittlung des MOAS/S-Scores erforderlichen taktilen Maßnahmen am Patienten stören den Ablauf, vor allem kurzdauernder, endoskopischer Prozeduren. Wenn überhaupt können solche Maßnahmen nur bei länger dauernden Prozeduren sinnvoll sein. Da sich die Empfehlung im Wesentlichen auf das technische Monitoring bezieht, ist hier einer Inklusion des o. g. Aspekts eher nicht sinnvoll. Dass die Bewusstseinslage des sedierten Patienten beobachtet werden muss, ist in den Empfehlungen der AG II schon enthalten. Ob hier der MOAA/S-System sinnvoll ist, erscheint zumindest diskutabel. 1


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Wehrmann T et al. Aktualisierte S3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) Juni 2023 – AWMF-Registernummer: 021/01. Z Gastroenterol 2023; 61: 1246–1301


Keywords: Überwachung, Endoskopie, Sedierung, Monitoring