Keine Verlaufs-Bildgebung bei eindeutig benignen Nebennierentumoren
Wurde im CT eine Raumforderung als gutartiges Inzidentalom der Nebenniere eingestuft (Hounsfield-Einheiten ohne Kontrastmittel ≤10), ist eine weitere Bildgebung im Verlauf nicht gerechtfertigt.
Raumforderungen, die in der Computertomografie sicher als benigne Veränderungen einzustufen sind (Dichte im CT ohne Kontrastmittel ≤10 Hounsfield-Einheiten), benötigen - unabhängig von der Größe - keine weitere Nachverfolgung mittels Bildgebung 1 - 2. In Verlaufsuntersuchungen mit mehr als 3100 Patienten, bei denen ein als gutartig eingestuftes Inzidentalom diagnostiziert wurde, fand sich keine bösartige Raumforderung der Nebenniere 3 - 5. Durch Follow-up-Untersuchungen werden sonst gesunde Personen zu Kranken gemacht. Ist die Nebennierenraumforderung größer als 4cm und weist native Hounsfield-Einheiten von über 20 auf, ist eine dringende Abklärung / Operation in einem spezialisierten Zentrum erforderlich 2.
Die Strahlenbelastung durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen insbesondere mittels Computertomografie (CT) ist nicht gerechtfertigt. Eine CT-Untersuchung bedeutet je nach Protokoll eine Strahlenbelastung von 5–10 mSv. Dies entspricht einer natürlichen Strahlenbelastung über einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Rate an strahlenbedingten Todesfällen durch ein CT des Abdomens wird mit 1:1 000 bis 1:5 000 berechnet 6 - 8. Soweit notwendig, sollte bei Kontroll-Untersuchungen ein MRT erwogen werden.