Wurde im CT eine Raumforderung als gutartiges Inzidentalom der Nebenniere eingestuft (< 4 cm, < 10 Hounsfield-Einheiten), ist eine weitere Bildgebung nicht gerechtfertigt.
Raumforderungen, die in der Computertomografie sicher als benigne Veränderungen einzustufen sind (Größe < 4 cm, Dichte < 10 Hounsfield-Einheiten), benötigen keine weitere Nachverfolgung mittels Bildgebung 1 - 2. In Verlaufsuntersuchungen mit mehr als 2 300 Patienten, bei denen ein als gutartig eingestuftes Inzidentalom diagnostiziert wurde, fand sich keine bösartige Raumforderung der Nebenniere 3 - 5. Durch Followup-Untersuchungen werden sonst gesunde Personen zu Kranken gemacht.
Die Strahlenbelastung durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen mittels Computertomografie (CT) ist nicht gerechtfertigt. Eine CT-Untersuchung bedeutet je nach Protokoll eine Strahlenbelastung von 5–10 mSv. Dies entspricht einer natürlichen Strahlenbelastung über einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Rate an strahlenbedingten Todesfällen durch ein CT des Abdomens wird mit 1:1 000 bis 1:5 000 berechnet 6 - 8.