• In Aktualisierung
  • Angiologie
Veröffentlicht: 2018

Patienten mit einer Venenthrombose jedweder Lokalisation und Morphologie sollen nicht immobilisiert werden, es sei denn zur Linderung starker Schmerzen.

Unter einer regelrecht durchgeführten Antikoagulation stellt die Immobilisierung bei einer bestehenden Venenthrombose kein begründbares Therapieprinzip mehr dar 1 - 2. Dies gilt für alle Etagenlokalisationen der Venenthrombose sowie auch für alle morphologischen Aspekte. In einer prospektiven multizentrischen Registerstudie konnte gezeigt werden, dass Bettruhe weder einen Einfluss auf das Auftreten einer Lungenembolie bei nachgewiesener tiefer Beinvenenthrombose hat noch die Komplikationsrate bei submassiver Lungenarterienembolie erhöht 3.

Die symptomadaptierte Mobilisierung des Patienten mit Venenthrombose fördert dagegen durch den Einsatz der Muskelpumpen die venöse Entstauung der betroffenen Extremität und bewirkt damit eine Beschwerdelinderung. In kleinen, kontrollierten Studien konnte nachgewiesen werden, dass sich eine Immobilisierung ihrerseits selbst negativ auf das Abschwellen des Beins und die Beschwerden des Patienten auswirkt 14. Nur in Einzelfällen, z. B. bei einer sehr ausgeprägten schmerzhaften Beinschwellung kann eine kurzfristige Immobilisierung mit Hochlagerung des Beins erforderlich werden 2.


Liu Z, Tao X, Chen Y, Fan Z, and Li Y: Bed rest versus early ambulation with standard anticoagulation in the management of deep vein thrombosis: a meta-analysis. PLoS One 2015; 10: e0121388.S2-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie, AWMF-Register Nr. 065/002.Trujillo-Santos J, Perea-Milla E, Jiménez-Puente A, et al.: RIETE Investigators bed rest or ambulation in the initial treatment of patients with acute deep vein thrombosis or pulmonary embolism: findings from the RIETE registry. Chest 2005; 127: 1631–6.Kahn SR, Shrier I, Kearon C (2008): Physical activity in patients with deep venous thrombosis: a systematic review. Thromb. Res. 122: 763–73.

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