Negativ-Empfehlung

Eine antibakterielle Prophylaxe soll bei Patientinnen und Patienten mit Neutropenie, die keine schwere Neutropenie (< 0,5 G/L) haben, und ...


... auch bei denjenigen, bei denen die Neutropenie bis zu 7 Tage andauert und keine zusätzlichen Risikofaktoren vorliegen, nicht durchgeführt werden.

Das Konzept der antibiotischen Prophylaxe sollte vor dem Hintergrund global zunehmender bakterieller Resistenzen kritisch diskutiert werden (6). Aktuelle Studien zeigen, dass durch den Einsatz von Fluorchinolonen und damit einhergehendem Selektionsdruck das Auftreten resistenter Erreger im Darmmikrobiom gefördert wird (7). Im Verlauf kann es zudem zu einer Dominanz dieser Erreger im Mikrobiom kommen. Aufgrund vorliegender Barrierestörungen, etwa Schäden der Darmschleimhaut nach Chemotherapie, stellen Auftreten und Dominanz resistenter Erreger bei hämatologischen und onkologischen Patienten einen relevanten Risikofaktor für bakterielle Translokation mit nachfolgender Infektion dar (8). Der Einsatz antibakterieller Prophylaxen kann das Auftreten von Fieber sowie bakteriellen Infektionen in Neutropenie nach Chemotherapie reduzieren, eine Verbesserung des Gesamtüberlebens ist jedoch nicht gesichert. Aktuelle Leitlinien empfehlen daher keine Prophylaxe für Patienten mit mäßig ausgeprägter Neutropenie (> 0,5 G/L) und für Patienten mit Neutropenie (< 0,5 G/L) und erwarteter Dauer ≤ 7 Tage (9). Bei erhöhtem Risiko für Fieber in der Neutropenie (> 20 % bezogen auf die Gesamttherapiedauer) sollte die prophylaktische Gabe von Granulozyten-Kolonie-stimulierendem Faktor erwogen werden (9). Bei erwarteter Neutropeniedauer ≤ 7 Tagen (< 0,5 G/L) und Vorliegen relevanter zusätzlicher Risikofaktoren wie Herz- oder Niereninsuffizienz oder erster Zyklus einer intensiven Chemotherapie, sollte die Indikation zur Prophylaxe individuell nach Abwägen von Nutzen und Risiken gestellt werden. Auch bei prolongierter Neutropenie (> 7 Tage, < 0,5 G/L) wird eine Antibiotikaprophylaxe nicht mehr zwingend empfohlen, sondern sollte vom individuellen Risikoprofil abhängig gemacht werden (9).

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