... durchgeführt werden. Vielmehr soll – nach einer nur kurzen Tripletherapie, das heißt bis zu 1 Woche nach dem akuten Ereignis – als Standardtherapie lediglich eine duale antithrombotische Therapie erfolgen. Sie besteht aus einem direkten oralen Antikoagulans in der empfohlenen Dosis zur Schlaganfallprävention und einem einzelnen oralen Thrombozytenaggregationshemmer, vorzugsweise Clopidogrel. Der einzelne orale Thrombozytenaggregationshemmer soll nach 12 Monaten abgesetzt werden.
Nach akutem Koronarsyndrom (ACS) wird eine duale thrombozytenhemmende Therapie (DAPT) für einen Zeitraum von 12 Monaten empfohlen. Bei Patienten mit zusätzlicher Indikation für eine orale Antikoagulation (OAK), in der Mehrzahl aufgrund von Vorhofflimmern, wurde lange Zeit eine Tripletherapie (DAPT + OAK = TAT, Triple antithrombotische Therapie) für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten empfohlen. Dies führte jedoch zu einer deutlich erhöhten Blutungsrate. In den letzten Jahren wurden 4 randomisierte Studien zum Vergleich der Effektivität und Sicherheit einer DAPT, bestehend aus einem Thrombozytenaggregationshemmer und einem direkten oralen Antikoagulans (DOAK), versus der herkömmlichen Tripletherapie mit Vitamin-K-Antagonisten + DAPT durchgeführt (42, 43). In diesen Studien zeigte sich letztlich, dass die duale Therapie die Blutungskomplikationen signifikant reduzierte, ohne die Anzahl der ischämischen Ereignisse relevant zu erhöhen. In Metaanalysen wurde allerdings eine numerische, teils auch statistisch signifikante Häufung der Anzahl an Stentthrombosen nachgewiesen. Die aktuellen Empfehlungen zur antithrombotischen Therapie bei Patienten mit ACS und Indikation für OAK lauten daher: Bei Patienten mit ACS und Vorhofflimmern soll in der Regel eine duale antithrombotische Therapie mit DOAK und Clopidogrel durchgeführt werden. Ausnahmen sind Patienten mit besonders hohem Blutungsrisiko beziehungsweise mit besonders hohem Ischämierisiko, vor allem für eine Stentthrombose. 12 Monate nach ACS kann in der Regel die antithrombotische Therapie unter Fortführung der Antikoagulationstherapie beendet werden (42, 43, 44).