Neben der klinischen Überwachung ist die Pulsoxymetrie heute (insbesondere nach Einführung der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gemäß § 135 SGB V) Voraussetzung für eine Sedierung. Inzwischen wird diese Forderung weitgehend erfüllt. Bei der Sedierung mit Propofol ist jedoch auch eine Überwachung des Blutdrucks erforderlich. Optimal sind Überwachungsgeräte, bei denen Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und automatische Blutdruckmessung auf einem Monitor angezeigt werden, der direkt neben dem Endoskopiemonitor angebracht ist und somit vom Untersucher mit eingesehen werden kann. Auch eine Dokumentation der Messparameter ist wünschenswert. In Deutschland konnte zwar binnen 3 Jahren nahezu eine Verdoppelung der Häufigkeit der Blutdrucküberwachung nach Implementierung der ersten nationalen Versorgungs-Leitlinie im Jahr 2008 dokumentiert werden, dennoch soll zukünftig eine Propofol- Sedierung nur noch bei Einsatz von Pulsoxymetrie und kontinuierlicher Blutdruckmessung durchgeführt werden (5–9).