Eine Deaktivierung der Schockfunktionen eines ICDs, die ein einwilligungsfähiger Patient nach informierter Aufklärung verlangt, muss durchgeführt werden, unabhängig davon, in welcher Lebensphase sie eingefordert wird, ob die ICD-Behandlung weiterhin medizinisch indiziert ist und ärztlichen Empfehlungen zuwiderläuft und in welchem Kausalverhältnis sie zum möglichen Eintritt des Todes steht.
In einer sterbenahen Situation oder gar in der unmittelbaren Sterbephase selbst entfällt meist die Indikation für eine Aufrechterhaltung einer ICD-Behandlung: Das ursprüngliche Therapieziel, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, einen plötzlichen Herztod (durch Kammertachykardie/ Kammerflimmern) zu überleben, wird gegenüber dem potenziellen physischen (und emotionalen) Schaden einer Schockabgabe im Sterbeprozess in den Hintergrund treten.
Kommt es zu solchen belastenden oder den Sterbeprozess verlängernden Schockabgaben, kann eine Deaktivierung des zuvor implantierten ICD in der Sterbephase sogar geboten sein, unabhängig davon, ob der Patient dies explizit eingefordert hat, beziehungsweise auch dann, wenn sich keine klaren Hinweise auf den aktuellen oder mutmaßlichen Willen des Patienten eruieren lassen (60).
Analoge Therapiebegrenzungssituationen ergeben sich im Palliativkontext zum Beispiel bei der Beendigung einer Intensivtherapie, einer Dialysebehandlung, einer Chemotherapie, der medikamentösen Dauertherapie oder der Gabe von künstlicher Nahrung oder Flüssigkeit am Lebensende (61–67).