Neben Traurigkeit können Affekte wie Angst und Verzweiflung die Auseinandersetzung mit Sterben und Tod bestimmen, insbesondere dann, wenn der Tod unmittelkomplexen bar bevorsteht (34). Angst in der Sterbephase ist oft von Unruhe begleitet und kann das Leid des Patienten, aber auch der Angehörigen, verstärken. Daher findet die gezielte Erfassung und, wenn möglich, kausale Behandlung von Angst und Unruhezuständen in der Sterbephase Niederschlag als Empfehlungen (10.23, 10.24) als auch als Qualitätsindikatoren (QI 4, QI 5) der S3-Leitlinie Palliativmedizin (21).